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29.05.2009
Klage auf Unterlassung einer Vertiefung
Die auf Unterlassung einer unzulässigen Vertiefung gerichtete Klage erfordert nicht die Angabe der Bodenfestigkeit des bedrohten Grundstücks.
BGH, Urteil vom 29.05.2009 – V ZR 15/08



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