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15.01.2010
Bedeutung von Planeintragungen für Teilungserklärung
Eintragungen des planenden Architekten in den Genehmigungsplänen kommt in der Regel nicht dadurch die Bedeutung einer Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter zu, dass diese Pläne für den Aufteilungsplan genutzt werden.
BGH, Urteil vom 15.01.2010 – V ZR 40/09