mpsh-Anwälte
Röntgenstraße 45
71229 Leonberg

Tel. (07152) 76 49-90
Fax (07152) 76 49-92
E-Mail: info@mpsh-anwaelte.de
Anfahrt / Wegbeschreibung

Aktuelles

Jede neue Nachricht kann etwas bewegen. Wir informieren Sie gern. Ihr Kontakt.

zurück zu "Rund um den Bau"…

13.03.2010
Freie Kündigung: Keine Vergütung, wenn Vertragserfüllung zu Verlust geführt hätte
Bei der Abrechnung nach freier Kündigung eines Bauvertrages soll der Unternehmer weder besser noch schlechter gestellt werden, als wenn der Vertrag voll abgewickelt worden wäre. War der Vertragspreis unterkalkuliert und hat der Unternehmer somit aufgrund der Kündigung einen Verlust erspart, kommt eine Kündigungsvergütung mithin nicht in Betracht. Der Auftragnehmer muss bei der Berechnung des Anspruchs sämtliche Leistungspositionen berücksichtigen, auch solche die er unauskömmlich kalkuliert hat. Der in die Berechnung einzustellende Abzug des „ersparten Verlustes“ bei einer deutlich unterkalkulierten Leistungsposition kann dazu führen, dass der ansonsten gegebene Vergütungsanspruch vollständig aufgezehrt wird.

OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2008 – 21 U 15/06



© mpsh-Anwälte | www.mpsh-anwaelte.de | Impressum