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12.06.2009
Wegweisendes Urteil des EuGH zur interkommunalen Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mehrerer Kommunen ist ein wichtiges Standbein der einzeln oder gemeinsam wahrgenommenen kommunalen Aufgabenerfüllung. Vergaberechtlich war die Zulässigkeit solcher Vereinbarungen umstritten. Der EuGH hat am 09.06.2009 die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden in der Form einer gemeinsam vertraglich beauftragten Gesellschaft für zulässig erklärt.

Eine Ausschreibung ist nicht erforderlich, solange sich die Kommunen bei ihrer Zusammenarbeit von ihren öffentlichen Aufgaben leiten lassen - hier vom Ziel einer ortsnahen Entsorgung des Mülls.

EuGH - Rs. C-480/06 -



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