mpsh-Anwälte
Röntgenstraße 45
71229 Leonberg

Tel. (07152) 76 49-90
Fax (07152) 76 49-92
E-Mail: info@mpsh-anwaelte.de
Anfahrt / Wegbeschreibung

Aktuelles

Jede neue Nachricht kann etwas bewegen. Wir informieren Sie gern. Ihr Kontakt.

zurück zu "Rund um das Mietobjekt"…

03.11.2010
Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln der Wohnung
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln der Wohnung setzt vorherige Mangelanzeige voraus. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mieter wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hatte, ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen kann, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.

BGH, Urteil vom 03.11.2010 – VIII ZR 330/09




© mpsh-Anwälte | www.mpsh-anwaelte.de | Impressum