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12.11.2009
Keine Anrechnung der Eigenheimzulage
Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die im Zusammenhang mit dem Erwerb empfangene Eigenheimzulage nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.
BGH, Urteil vom 12.11.2009 – VII ZR 233/08