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21.10.2010
Überbau von 12 cm² muss nicht abgerissen werden
Der Eigentümer eines Forstes muss es dulden, dass ein Wohnhaus in einem Umfeld von rund 12 cm² in sein Grundstück hineinragt. Dies folgt vor allem aus dem groben Missverhältnis zwischen dem mit dem Abriss des Überbaus verbundenen Aufwand des Hauseigentümers und dem zu gewinnenden Vorteil des Forsteigentümers.

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.10.2010 – 5 U 103/09



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