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22.01.2009
Amtshaftung wegen amtspflichtwidriger Aufhebung der Baugenehmigung
Wird eine Baugenehmigung amtspflichtwidrig aufgehoben und macht infolge dessen der vom Bauherr beauftragte Bauunternehmer von einem für diesen Fall eingeräumten Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Bauherr auch einen vertraglich zugesagten „pauschalen Schadensersatz“ unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung geltend machen, soweit dieser nicht erheblich vom Leitbild des typischen Bauvertrags abweicht und der Höhe nach nicht zu beanstanden ist.

BGH – III ZR 197/08



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