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26.02.2008
Pflichtteilsanspruch für enterbtes uneheliches Kind eines in Deutschland lebenden Ägypters
Der auf der nichtehelichen Abstammung und Religionsverschiedenheit beruhende
Erbausschluss führt in keinem Fall zu einem Ergebnis, dass mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist. Aufgrund der grundsätzlich unentziehbaren und bedarfsunabhängigen wirtschaftlichen Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass sind im Falle der Enterbung jedoch die Bestimmungen über das gesetzliche Vermächtnis nach ausländischem Recht oder der Gewährung eines Pflichtteilsanspruches nach deutschem Recht entsprechend anzuwenden. In beiden Fällen haben die nur schuldrechtlichen Ansprüche keinen Einfluss auf die im Erbschein allein auszuweisende Erbenstellung.

KG Beschluss vom 26.02.2008 – 1 W 950/07



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