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21.05.2008
Wettlauf um die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung
Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil einen Wettlauf zwischen den Erben und dem Drittbegünstigten um die Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung eröffnet. Der Erblasser war Versicherungsnehmer und Versicherter einer Lebensversicherung, für die er als Bezugsberechtigte zuletzt seine Lebensgefährtin eingesetzt hatte. Erbin des Erblassers wurde hingegen seine Ehefrau. Wenige Tage nach dem Tode des Erblassers und noch vor Auszahlung der Versicherungssumme an die Lebensgefährtin widerrief die Ehefrau das bisherige Bezugsrecht der Lebensgefährtin und verlangte die Auszahlung der Versicherungssumme zu Gunsten des Nachlasses. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof nun feststellte, da das in der Drittbestimmung liegende Schenkungsangebot erst durch die Auszahlung an den Dritten überbracht. Wird diese Schenkung vom Erben des Versicherungsnehmers gegenüber dem Versicherer zuvor widerrufen, fehlt dem Dritten einen Rechtsgrund zum Behaltendürfen der Versicherungssumme.



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