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02.07.2009
Neue Regelungen im Erbrecht
Der Bundestag hat die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform des Erb- und Verjährungsrechts verabschiedet.

Ein wesentliches Anliegen der Reform ist die Stärkung der Testierfreiheit des Erblassers, also seines Rechts durch Verfügung von Todes wegen über seinen Nachlass zu bestimmen. Die Gründe, die den Erblasser berechtigen, den Pflichtteil zu entziehen, wurden überarbeitet. Künftig wird es einheitliche Entziehungsgründe für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten oder Lebenspartner geben.

Weitere Änderungen ergeben sich beispielsweise bei der Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich. Dies betrifft die häufigen Fälle, dass nur ein Kind des Erblassers diesen pflegt, während sich das andere Kind überhaupt nicht um ihn kümmert. Dennoch erben beide Kinder in gleicher Höhe, wenn der Erblasser keine besonderen Regelungen in einem Testament getroffen hat. Künftig werden die Möglichkeiten verbessert, diese Pflegeleistungen als Ausgleichsbetrag geltend zu machen.



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