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23.10.2009
Unzumutbarkeit des Beseitigungsanspruchs?
Im Rahmen der Abwägung, ob ein Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung eines fremden Grundstücks auf § 1004 Abs. 1 BGB nach § 275 Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist, kommt Kosten, die ohne die Inanspruchnahme des fremden Grundstücks entstanden wären, nur eingeschränkte Bedeutung zu.
BGH, Urteil vom 23.10.2009 – V ZR 141/08



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