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14.01.2010
Verjährung des Rückforderungsanspruchs
Der Anspruch des Unternehmers auf Rückzahlung des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten verjährt in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
BGH, Urteil vom 14.01.2010 – VII ZR 213/07