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09.06.2010
Unwirksamkeit der Fachhandwerkerklausel
Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen „ausführen zu lassen“, benachteiligt die Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt.

BGH, Urteil vom 09.06.2010 – VIII ZR 294/09



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