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22.05.2008
Kein gemeinsames Sorgerecht bei fehlender Kooperation
Wenn Eltern sich nicht darüber einigen können, was für ein Kind wichtig ist, dann fehlt eine wichtige Voraussetzung für Kommunikation und Kooperation, die zur Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge erforderlich sind.

OLG Hamburg - 110 UF 45/07



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