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01.01.2009
Neue Regelungen im Erbrecht
Seit dem 01.01.2009 gelten für Erben neue Regeln. Durch die Reform der Erbschaftssteuer wurden unter anderem die Freibeträge angehoben. Kleinere und mittlere Unternehmen können künftig nahezu steuerfrei an die nachfolgenden Generationen übergeben werden. Auch für Familienangehörige steigen die Freibeträge – bei höherer Steuerlast entfernter Verwandter. Wer Erbschaftssteuer zahlen muss, wird nun aber stärker zur Kasse gebeten. Die Steuersätze wurden zum Teil massiv angehoben. Um im Erbfall Streitigkeiten unter den Erben vorzubeugen, empfiehlt sich in jedem Fall das Verfassen eines Testaments oder Erbvertrages.



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