mpsh-Anwälte
Röntgenstraße 45
71229 Leonberg

Tel. (07152) 76 49-90
Fax (07152) 76 49-92
E-Mail: info@mpsh-anwaelte.de
Anfahrt / Wegbeschreibung

Aktuelles

Jede neue Nachricht kann etwas bewegen. Wir informieren Sie gern. Ihr Kontakt.

zurück zu "Rund um das Erbe"…

31.10.2008
Erbe kann im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft getätigte Zuwendungen zurückverlangen
Ein Erbe hat gegen den überlebenden Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Rückzahlung von während der Partnerschaft getätigten Zuwendungen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Erblasser die Zuwendung zu einem Zeitpunkt getätigt hat, zu welchem er bereits unter einer schweren Krebserkrankung litt. In einem solchen Fall kann die Zuwendung nicht im Vertrauen auf den Fortbestand der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt sein, sondern erfolgte vielmehr in Erwartung des Ablebens.

BGH – XII ZR 261/04



© mpsh-Anwälte | www.mpsh-anwaelte.de | Impressum