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30.07.2008
Zur Auslegung der Formulierung „Miteinander durch irgendein Ereignis sterben“ in einem Testament
Wird ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament mit der Formulierung eingeleitet, „Sollte es Gott dem Allmächtigen gefallen, dass wir beide Ehegatten miteinander durch irgendein Ereignis sterben“, kann im Einzelfall die Auslegung ergeben, dass die letztwillige Verfügung auch für den Fall gelten soll, dass die Ehegatten mit erheblichem zeitlichen
Abstand versterben.

OLG München Beschluss vom 30.07.2008 – 31 Wx 29/08



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